Rinteln

„Von Alkohol und Drogen das Gehirn vernebelt“

Rinteln/Bückeburg (ly). Für einen eintägigen Parforceritt durch das Strafgesetzbuch muss ein Rintelner (23) nicht ins Gefängnis. Er kommt in eine geschlossene Entziehungsanstalt. So hat die 1. Große Strafkammer am Bückeburger Landgericht entschieden.

Nikolaus ist ein schöner Tag. Seit jeher verheißt der 6. Dezember Glück, ein idealer Termin zum Heiraten oder für größere Anschaffungen. Artige Kinder finden morgens Süßigkeiten in ihren Stiefeln, wenn sie diese am Abend rechtzeitig vor die Tür gestellt haben. Für den Rintelner war der 6. Dezember 2008 dagegen ein ausgesprochen schlechter Tag. Und nicht nur für ihn: „Zwei Menschen hat der Angeklagte in Todesangst versetzt“, erinnert die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus.

Vollgepumpt mit Schnaps, Bier und Haschisch, hatte der 23-Jährige auf dem Wilhelm-Busch-Weg einen Radfahrer (54) überfallen und dem Opfer eine Gaspistole an den Kopf gehalten, auch wenn das Schießeisen nicht geladen war. Einen Zechkumpan zwang er, den Lauf der Waffe in den Mund zu nehmen.

Doch das ist noch nicht alles: Zweimal ließ der Mann an jenem Tag als Ladendieb jeweils eine Flasche Schnaps aus einem Supermarkt mitgehen, bevor er am späten Abend noch in die Rintelner Wohnung eines Bekannten einbrach und unter anderem eine Spielekonsole erbeutete. „Alkohol und Drogen hatten sein Gehirn vernebelt“, sagt Richterin Brüninghaus. „An dem Tag nahm er beides schon zum Frühstück.“

Ins Gefängnis muss der vorbestrafte Mehrfach-Täter jedoch nicht, eine 22-monatige Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Dafür hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Bis zum Beginn des Maßregelvollzugs bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Ein Grund dafür ist Fluchtgefahr. Zuletzt hatte der Rintelner keinen festen Wohnsitz. Zeitweise lebte er in Hannover auf der Straße.

Im Prozess kam Einiges zusammen: Verurteilt hat die Kammer den Angeklagten wegen versuchter räuberischer Erpressung, Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung sowie in jeweils zwei Fällen von Diebstahl mit Waffen und Nötigung.

Seit früher Jugend trinkt der 23-Jährige Alkohol und raucht Haschisch oder Marihuana. Richterin Brüninghaus sieht in der Unterbringung, die maximal zwei Jahre dauern darf, „eine unwiederbringliche Chance“. Ein Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass andernfalls von erheblicher Wiederholungsgefahr auszugehen sei – Stichwort Beschaffungskriminalität.

Nach der Entziehungsanstalt muss sich der Rintelner einer ambulanten Alkohol- und Drogentherapie unterziehen. Dies gehört zu den Bewährungsauflagen.

Im Plädoyer hatte Verteidiger Marco Vogt Bewährung beantragt, während Staatsanwältin Helen Plaßmann zwei Jahre und vier Monate Haft forderte, die nach der Unterbringung vollstreckt worden wären. Zuletzt war das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Artikel vom 08.09.2010 - 18.13 Uhr Leserbrief schreiben
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