Wennigsen
Wie lange nutzen die Deisterspatzen noch die Freifläche?Wennigsen (mi). Wie gestern berichtet, hat die Klosterkammer der weiteren kostenlosen Nutzung eines derzeit nicht zu vermarktenden Bauplatzes neben dem Kindergarten „Deisterspatzen“ im Langen Feld zugestimmt. Doch damit ist eine dauerhafte Nutzung der Freifläche am Kindergarten nicht gewährleistet. Wenn ein Käufer für den Bauplatz gefunden wird, muss die Freifläche geräumt werden.
Recht kompliziert sind die Rechtsverhältnisse am Kindergarten der „Deisterspatzen“. Das Gebäude auf dem Grundstück Nr. 33 wurde für die Gemeinde von der Kreissiedlungsgesellschaft errichtet. Die Gemeinde hat den Kindergarten an den Träger der Kindertagesstätte, die Arbeiterwohlfahrt als Betreiber, übergeben. Die gesamte Grundstücksfläche des Kindergartens ist im Außenbereich recht klein geschnitten, entspricht aber den gesetzlichen Mindestanforderungen. Seit Jahren befindet sich neben dem Kindergarten ein brachliegendes Baugrundstück, das offensichtlich nicht vermarktet werden kann. Eine Absprache zwischen Klosterkammer und Gemeinde hatte bisher ergeben, dass das Gelände vom benachbarten Kindergarten kostenlos so lange genutzt werden kann, bis es vermarktet ist, wobei feste bauliche Anlagen nicht darauf errichtet werden durften. Aus Sicherheitsgründen hat die Gemeinde einen Maschendrahtzaun um das Nachbargrundstück gezogen und einen Durchgang dorthin vom Kita-Gelände geschaffen. Auch einige Büsche wurden entlang des Zaunes aus Ablegern der Kita-Büsche angepflanzt und zwei gespendete Obstbäume eingesetzt. Vor einigen Wochen hat die Klosterkammer der Gemeinde angeboten, das vom Kindergarten kostenlos genutzte Baugrundstück gegen einen jährlichen Pachtzins von 1500 Euro und einen Erschließungskostenanteil von 18000 Euro für eine dauerhafte Nutzung vertraglich festzuschreiben. Das Vertragsangebot wurde aus Kostengründen abgelehnt. Nun hatte die Klosterkammer auch die kostenlose, vorübergehende Nutzung zurückgenommen. Dagegen gab es in der vergangenen Woche erheblichen Unmut nicht nur bei den Eltern der Kinder, sondern auch in der öffentlichen Diskussion. Sogar in der Kirche, speziell im Ensemble der Klosterbühne, stieß die Entscheidung der Klosterkammer auf Unverständnis.
Wie gestern berichtet, hat die Klosterkammerpräsidentin sehr schnell reagiert und erklärt, dass die Klosterkammer ihr Erbpachtgrundstück neben dem AWO-Kindergarten im Langen Feld auch weiterhin den Kindern zum Spielen überlassen wird. Dr. Matthias Nagel, zuständig für die Liegenschaften der Klosterkammer, dazu: „Um es ganz deutlich zu sagen: Die Präsidentin hat von Anfang an klar gemacht, dass das Grundstück bis zur Verpachtung kostenlos genutzt werden kann.“ Allerdings wird seitens der Klosterkammer bedauert, dass die Umzäunung und die Bepflanzung nicht mit der Klosterkammer abgesprochen wurden. Dazu Wennigsens Bürgermeister Christoph Meineke gestern: „Die Umzäunung habe ich veranlasst, nachdem ich mit Dr. Nagel darüber gesprochen hatte.“ „Ich kann mich daran nicht erinnern“, so Nagel auf DLZ-Nachfrage. Nun wird es jedenfalls eine weitere kostenlose Nutzung des zur Wiese gewordenen Bauplatzes neben dem Kindergarten der Deisterspatzen geben - allerdings nur so lange, bis der Bauplatz verkauft wird. Dann müssen Zaun und Bepflanzung entfernt werden und die Kinder sich in ihrem Bewegungsdrang wieder einschränken.