Wennigsen
Jugendliche Einbrecher gestern verurteiltWennigsen/Gehrden (mi). Vier Straftäter aus Gehrden, Wennigsen und Ronnenberg im Alter von 15, 16 und 21 Jahren mussten sich gestern wegen Einbruchsdiebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Jugendrichterin Regina Christoph beim Amtsgericht in Wennigsen verantworten. Sie erhielten unterschiedliche Sanktionen.
Die Täter waren zur Tatzeit während der Sommerferien im vergangenen Jahr erst knapp über 14 Jahre alt, hatten schon mehrere Eintragungen im Bundeszentralregister angesammelt und in unterschiedlicher Tatbeteiligung kistenweise Flaschenleergut in Gehrden aus einem verschlossenen Schuppen eines Restaurants entwendet.
In einem Supermarkt klauten sie sogar volle Wasserkästen, kippten den Inhalt ins Gebüsch und gaben das Leergut am anderen Supermarkt ab, um das Pfandgeld zu kassieren und sich Drogen dafür zu kaufen. Nebenbei verprügelten die beiden Jüngsten auf einem Feld mal eben einen jugendlichen Radfahrer. Einer entwendete zusätzlich aus einem Rucksack noch eine Deutschland-Card.
Ein 14-Jähriger aus Wennigsen wurde in Hannover mit zwei Portionen Marihuana von insgesamt 9,2 Gramm erwischt. Ein fünfter Tatbeteiligter (21) aus Hannover, der die jungen Leute zu dem Einbruch in Gehrden „verführt“ haben soll, wurde gestern aus der Untersuchungshaft als Zeuge in Handschellen vorgeführt. Er bekommt ein gesondertes Verfahren.
Gut war das Erinnerungsvermögen der Angeklagten gestern nicht. Sie gaben die Taten aber reumütig zu. Gegen einige stehen noch weitere Anklagen aus. Sehr hilfreich hingegen waren die Berichte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe für die Frage nach den Sanktionen, die zu verhängen waren. Ein 15-Jähriger aus Gehrden muss für zwei Diebstähle einen 24-wöchigen sozialen Trainingskurs absolvieren. Den bekam auch ein 15-Jähriger aus Wennigsen auferlegt. Er war an zwei Diebstählen, einer gefährlichen Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz beteiligt.
Ein inzwischen 16-Jähriger aus Ronnenberg hat noch einen vierwöchigen Dauerarrest vor sich. Die Staatsanwältin hatte für ihn eine Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung unter Einbeziehung des Arrestes beantragt und bei ihm schädliche Neigungen erkannt. Jugendrichterin Regina Christoph bezog den Dauerarrest nicht mit ein, befand, dass er abgesessen werden soll und verhängte noch 80 Stunden gemeinnützige Arbeiten dazu. Zwei Diebstähle und die gefährliche Körperverletzung waren seine Tatbeteiligungen. Wegen Hehlerei bekam schließlich auch der Vierte im Bunde noch etwas ab.