Deister-Region

Ortsräte überprüfen Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten

Gehrden (we). Die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover plant die Aktualisierung verschiedener Verordnungen über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. Die bisherige Ausweisung der Schutzgebiete geht zum Teil noch auf das Reichsnaturschutzgesetz zurück. In dieses Verfahren sind auch die Schutzgebiete „Gehrdener Berg“ (LSG-H 24) und Benther Berg / Südaue (LSG-H 25) einbezogen. Die Landschaftsschutzgebiete Gehrden Berg und Benther Berg / Südaue wurden 1968 / 1969 vom Verband Großraum Hannover verordnet. Dabei findet auch eine Neuabgrenzung nach den tatsächlichen Gegebenheiten und der Realnutzung statt. Die Kriterien zur Unterschutzstellung werden überprüft.

Flächenzugänge für das neue Landschaftsschutzgebiet H 24 Calenberger Börde sind vor allem für Flächen östlich der Ortslagen von Lemmie, Redderse und Leveste vorgesehen.

Abgänge von Flächen aus dem Landschaftsschutz sind vor allem in der Niederung der Haferriede zwischen Gehrden, Everloh und Ditterke sowie westlich von Northen geplant. Die Stadt Gehrden erwägt, erneut die Herausnahme der Flächen für eine Neun-Loch-Golfanlage mit 28 Hektar südlich der Ortslage Gehrden zu beantragen.

Zunächst befassen sich die sieben Ortsräte in der Stadt Gehrden mit den Empfehlungen zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes Calenberger Börde.

Artikel vom 02.09.2010 - 22.35 Uhr Leserbrief schreiben
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