Barsinghausen

Bürger protestieren gegen die Justiz

Barsinghausen (bri). Entsetzt und fassungslos sind rund 60 Barsinghäuser über die Strafe, die ein 42-Jähriger für den Besitz von 6 000 kinderpornografischen Dateien bekommen hat. Sie überlegen derzeit, ihren Protest an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

„Wie können Richter solche Straftaten überhaupt noch mit einer Geldstrafe ahnden“, fragt sich ein Barsinghäuser, der aus Angst um die Sicherheit seiner Kinder nicht namentlich genannt werden möchte. Ausschlaggebend für seinen Protest war die Verurteilung eines 42 Jahre alten Mannes aus Barsinghausen, der 6 000 Dateien kinderpornografischer Bilder auf der Festplatte seines Computers gespeichert hatte. Außerdem hatte er mehr als 150 Videofilme aus dem Internet heruntergeladen und sie auf Internettauschbörsen für andere zugänglich gemacht. Der Hartz-IV-Empfänger ist bereits 42-mal vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. Außerdem muss er noch Geldstrafen in Höhe von 15 000 Euro abzahlen (DLZ berichtete).

„Eine Geldstrafe ist in solchen Fällen nicht angemessen, egal ob sie 900 oder 9 000 Euro beträgt“, meint der Barsinghäuser. Die Täter sollten, auch wenn sie nur eine einzige Datei mit kinderpornografischem Inhalt besäßen, zu anderen Strafen und vor allem zu einem anderen Strafmaß verurteilt werden. „Wie würden Richter und Staatsanwälte ein solch geringes Strafmaß wohl den betroffenen Kindern und Eltern in einem persönlichen Gespräch erklären“, fragt er sich.

Seinen Ärger über das Strafmaß hatte der Familienvater niedergeschrieben. Innerhalb weniger Tage sammelte er fast 60 Unterschriften von Barsinghäusern, die wie er die richterliche Entscheidung nicht verstehen. Inzwischen denkt er darüber nach, wie er mit der großen Resonanz weiterverfährt. „Wir überlegen, den Brief mit den Unterschriften an das Amtsgericht Wennigsen oder auch das Niedersächsische Justizministeriums zu schicken, damit Staatsanwälte und Richter sehen, dass wir mit solchen Verurteilungen nicht einverstanden sind“, sagt er.

Trotz der vielen Unterschriften ist er erstaunt, dass niemand zu dem Urteil einen Leserbrief geschrieben hat: „Über die Halde schreiben die Bürger doch auch.“

Artikel vom 07.02.2010 - 23.00 Uhr Leserbrief schreiben
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